Reglement
Anmeldung und Aufnahme
In der KiTa Märliwält werden Kinder ab einem Alter von 3 Monaten aufgenommen. Wir heissen alle Kinder, unabhängig von Nation und Konfession herzlich willkommen. Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformular und reserviert dem Kind einen Platz auf der Warteliste. Eine verbindliche Platzreservation besteht erst nach Unterzeichnung des Betreuungsvertrages, welcher von den Eltern und der Krippenleitung gemeinsam unterschrieben wird. Eine Eingewöhnung ist, sofern Plätze vorhanden sind, grundsätzlich jederzeit möglich, der Eintritt findet jeweils auf Anfang Monat statt. Die Kinder verbringen immer die selben Wochentage in der Krippe. Für die Kinder ist es sinnvoll, wenn sie mindestens 2 Tag pro Woche in der Krippe sind, aber natürlich nehmen wir auch Kinder für einen Tag auf. Falls Betreuungsplätze vorhanden sind, können zusätzliche Tage ausserhalb der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit in Anspruch genommen werden.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der KiTa Märliwält sind von Montag bis Freitag, ab 07:00 Uhr bis 18:30 Uhr. Die KiTa bleibt an gesetzlichen Feiertagen, an Weihnachten bis und mit Neujahr geschlossen (gesetzliche Feiertage). An den Vortagen vor Auffahrt, Karfreitag und Weihnachten schliesst die KiTa um 16.00 Uhr. Details sind dem aktuellen Jahreskalender zu entnehmen.
Unsere Betriebsferien sind im Sommer immer die zweite und die dritte Schulferienwochen der Stadt Zürich (letzte Juli Woche und erste August Woche).
Am «Knabenschiessenmontag» und am «Sächsilüüte» schliesst die KiTa um 13.00
Uhr.
Subventionierte Plätze
Dank der Unterstützung des Sozialdepartement der Stadt Zürich kann die Kita Märliwält alle ihre Betreuungsplätze auch an subventionierte Familien vergeben. Um einen subventionierten Platz bei uns zu erhalten, müssen die interessierten Familien einen Subventionsantrag beim Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich einreichen. Subventionen erhalten nur Familien die in der Stadt Zürich wohnen. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Familie sind massgebend für den Entscheid des Sozialdepartements, ob und in welcher Höhe Betreuungskosten subventioniert werden. Genauere Informationen zum Subventionsantrag finden Sie auf der Internetseite der Stadt Zürich. Gerne sind wir ihnen hierbei behilflich.
Folgende Tarife gelten für nicht subventionierte Familien ab Juni 2023:
Ganzer Tag ab 19 Monate CHF 129.00 (Tagesansatz)
Ganzer Tag bis 18 Monaten CHF 149.00 (Tagesansatz)
In der KiTa Märliwält werden die Betreuungskosten in Form einer Monatspauschale verrechnet. Wegen dem höheren Betreuungsaufwand verrechnen wir für Säuglinge bis und mit 18 Monaten einen Zuschlag von CHF 20.00. Der Geschwisterrabatt beträgt für das zweite Kind 10% der ordentlichen Monatspauschale, das erste bleibt voll zahlend. Bei Krankheit und Unfall (Eltern oder Kind) gibt es keine Reduktion. Die Monatspauschale setzt sich wie folgt zusammen:
Beispiel:
Tagessatz (CHF 129.00) x Kind (1) x Tage (2) x 4 Wochen pro Monat = CHF 1'032.00
Tagessatz (CHF 149.00) x Kind (1) x Tage (2) x 4 Wochen pro Monat = CHF 1'192.00
Zahlungsbedingungen
Mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages verpflichten sich die Eltern zur fristgerechten Zahlung. Die Monatspauschale für die vereinbarten Betreuungstage ist monatlich im Voraus bis zum letzten Tag des Vormonats zu begleichen. Allfällige zusätzliche Tage werden bei der unmittelbar folgenden Rechnung verrechnet. Bei Zahlungsverzögerung von mehr als 14 Tagen ist die Krippenleitung nicht mehr verpflichtet, die betreffenden Kinder aufzunehmen.
Eingewöhnungszeit
Die Eingewöhnungszeit dauert gewöhnlich 2 Wochen à 4 Tage. Jedoch müssen die Eltern mit längerer Eingewöhnungszeit rechnen. In dieser Zeit begleitet eine Bezugsperson das Kind in der KiTa. Die Eltern sollten in dieser Eingewöhnungsphase, jeder Zeit erreichbar und bereit sein, das Kind schnellstmöglich von der KiTa abzuholen. Das Kind wird immer längere Zeit ohne die Anwesenheit der Eltern in der KiTa sein, bis es am letzten Tag einen ganzen KiTa-Tag erlebt.
Die Eingewöhnung wird mit einem Pauschalbetrag von CHF 300.00 verrechnet. Dauert die Eingewöhnung länger oder wird von den Erziehungsberechtigten eine langsamere Eingewöhnung gewünscht, werden die zusätzlichen Termine mit CHF 15.00 pro Stunde in Rechnung gestellt.
Für subventionierte Familien gilt der erste Tag der Eingewöhnung als Eintrittstag und es wird ab diesem Tag der subventionierte Elternbeitrag verrechnet.
Depot
Beim Eintritt ist ein Depot zu entrichten, welches beim regulären Austritt vollumfänglich zurückerstattet wird. Die Höhe des Depots beträgt 500 CHF.
Rücktritt, Kündigung, Änderungen
Es kann ab Eintritt des Kindes von beiden Seiten auf Monatsende, unter Einhaltung einer 3- monatigen Kündigungsfrist, schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist an die Krippenleitung zu richten. Eine Erhöhung oder Reduktion der Betreuungstage muss ebenfalls ein Monat im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Bei Rücktritt vor dem vertraglich festgelegten Eintrittsdatum, jedoch nach Abschluss des Betreuungsvertrages, besteht eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das Depot wird als Umtriebsentschädigung belastet.
Bringen und Abholen der Kinder
Bringzeiten : 07:00 – 09.00 Uhr / Abholzeiten : 16.00 – 18.15 Uhr
Die Kinder dürfen nur von uns bekannten Personen abgeholt werden. Wird das Kind von einer anderen Person abgeholt, muss dies der Krippenleitung oder dem ausgebildeten Personal rechtzeitig mitgeteilt werden. Bei Nichteinhaltung der Abholzeiten wird für jede angebrochene Viertelstunde 20 CHF verrechnet. Es darf dem ausgebildeten Personal mittgeteilt werden, wenn das Kind in Ausnahmefällen früher abgeholt oder später gebracht wird.
Beim Bringen und Abholen der Kinder, wird nicht zu viel Zeit in der Kita verbracht und gewartet. Aus pädagogischer Sicht wird die Trennung von den Eltern schwieriger, wenn ein Hin und Her Spiel entsteht, oder die Eltern zu lange mit dem „Tschüss“ sagen warten. Ausserdem wird der Kitaalltag durch diese Momente immer wider gestört und kann nicht weitergeführt werden.
Aus diesen Gründen wären wir ihnen dankbar, dass sie sich höchstens 10 Minuten Zeit lassen um sich zu verabschieden. Das Gleiche gilt für das Abholen. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, sollten aber mit dem ausgebildeten Personal vorrangig besprochen werden.
Krankheit oder Unfall
Bei Krankheit oder Unfall bleibt das Kind zu Hause. Das Kitapersonal muss bis um 9.00 Uhr darüber informiert werden, damit der Tag geplant werden kann. Bei 38.5 Grad Fieber werden die Eltern informiert und das Kind muss von der Kita abgeholt werden. Wir raten den Eltern, das Kind nach Krankheitstagen nicht zu früh wieder in die KiTa zu bringen (Mindestens ein fieberfreier Tag zu Hause wäre vorteilhaft). Versäumte Tage durch Krankheit, Urlaub oder anderweitige Abwesenheit können nicht nachgeholt, vorgezogen oder vergütet werden. Verunfallt oder erkrankt das Kind während des Krippenaufenthaltes, gelten die Bestimmungen des Sicherheitskonzeptes.
Um Ansteckungen in der Kita zu vermeiden, empfehlen wir die Kinder vollständig nach dem schweizerischen Impfplan zu impfen.
Ernährung
Die Kinder erhalten ihrem Alter entsprechend eine ausgewogene und kindergerechte Verpflegung. Auf saisonales und biologisch wertvolles Angebot wird geachtet. Die Verpflegungskosten sind in den Krippengebühren enthalten. Die Ernährung wird laufend angepasst und mit den Eltern abgesprochen.
Kleidung, Ausrüstung
Die Kinder sollen der Witterung entsprechend bequeme Kleider tragen. Sie benötigen Gummistiefel, Regenjacke und – Hose, Finken, Zahnbürste, Ersatzkleider, Trinkflasche und evtl. Nuggi. Kleinkinder benötigen persönliches Schoppenpulver und Schoppen. Pflegemittel sind in der KiTa vorhanden. Die persönlichen Gegenstände sind mit dem Namen des Kindes zu beschriften und können bei Bedarf in der KiTa deponiert werden.
Versicherung
Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Die KiTa Märliwält ist bei der AXA Winterthur Versicherung versichert.
Kommunikation
Wir nehmen uns sowohl am Morgen, als auch am Abend gerne die Zeit, wichtige Informationen mit ihnen auszutauschen und Auskünfte über den Tagesablauf und das Geschehene mitzuteilen.
Da wir uns im Kitaalltag gänzlich auf unsere Kleinen konzentrieren, haben wir keine Kapazität für private Auskünfte über das private Mobiltelefon. Darum wären wir ihnen dankbar, wenn sie die direkte Telefonnummer der Kita wählen (Kita Wiedikon: 044 512 59 66 / Kita Oerlikon: 044 599 99 71/ Kita Affoltern: 044 594 00 49) oder eine E-Mail an info@kita-maerliwelt.ch / angela@kita-maerliwelt.ch schreiben.
Zürich, Juni 2023
KiTa Märliwält